Der Verband der deutschen ArbeitsrechtsAnwälte, Regionalleitung Saarland, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (1 Ca 1309/10) vom 06.10.2011 hin, mit der ein Arbeitgeber zu rund 3.500,00 € Schadenersatz wegen Nichterteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses verurteilt wurde. Das Arbeitsgericht folgt in seiner Urteilsbegründung weitgehend einer Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichtes aus März 2009 (13 Sa 1267/08).
Ein Arbeitgeber hatte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinem ausgeschiedenen Mitarbeiter kein Zeugnis erteilt. Dieser hatte die Zeugniserteilung mehrfach angemahnt. Der Mitarbeiter berief sich darauf, er habe sich zwischenzeitlich bei mehreren Arbeitgebern beworben. Er hätte von dort Absagen erhalten, die damit begründet wurden, dass er kein Zeugnis vorlegen könne. Die formalen Anforderungen an die ausgeschriebenen Stellen habe er erfüllt. Das Arbeitsgericht leitete hieraus einen Ursachenzusammenhang zwischen der Nichterteilung des Zeugnisses und der Absage auf die Bewerbungen ab und sprach einen Schadenersatz in der Höhe des Lohnes zu, den der Mitarbeiter während eines Zeitraumes von sechs Wochen verdient hätte, wenn seine Bewerbung zur Einstellung bei dem neuen Arbeitgeber geführt hätte. Das Gericht vertritt in Anlehnung an die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm die Auffassung, dass bei einer Einstellung der Mitarbeiter vermutlich bis zu sechs Wochen mindestens bei dem neuen Arbeitgeber gearbeitet hätte, bis dieser sich gegebenenfalls zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschieden hätte.
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