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Dr. Thalhofer, Herrmann & Kollegen
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08.09.2008  
 

 

 

Keine Anwendung des § 551 Abs. 3 BGB (§ 550 b Abs. 2 BGB a.F.) auf Gewerberaummietverträge
Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Die dabei erzielten Erträge stehen ...
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Keine Fristsetzung zur Nacherfüllung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels
Gem. § 440 BGB hat der Käufer dem Verkäufer vor Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Geltendmachung von Schadenersatz grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Dies ...
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