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Dr. Thalhofer, Herrmann & Kollegen
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03.07.2009  
 

 

 

Durchführung einer Universalversammlung nach § 51 Abs. 3 GmbH-Gesetz
Gemäß § 51 Abs. 3 GmbH-Gesetz können Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung, die nicht ordnungsgemäß berufen ist, nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind und ...
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Zur Wirksamkeit der Sicherungsabrede bei formularmäßigem Verzicht des Bürgen auf die Einrede des § 768 BGB
In einem zur Vertragsgrundlage gewordenen Verhandlungsprotokoll hatte sich ein Werkunternehmer verpflichtet, eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen. Hierzu hieß es:"Es hat sich um eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft ...
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